Liebe Angehörige und Besucher:innen der stationären Einrichtungen,

Aufgrund der aktuellen Niedersächsischen Verordnung über die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 sowie des neuen Infektionsschutzgesetzes §28b dürfen bis auf weiteres ein Besuch und ein Betreten der Einrichtung erst bei Vorliegen eines negativen Testergebnisses erfolgen, welches nicht älter als 24 Stunden ist.

Bitte informieren Sie sich auf unserer Homepage bei den jeweiligen Einrichtungen bzgl. Test- und Besuchszeiten.

Wichtig:

Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasenschutzes ist nach wie vor erforderlich bzw. das Tragen einer FFP2-Maske erwünscht! Auch behalten die AHA+L Regeln weiterhin ihre Gültigkeit.

Weitere Informationen finden Sie in der aktuellen Nds. Corona Verordnung und/oder auf der Homepage des Landkreis Grafschaft Bentheim. Den aktuellen Link finden Sie hier.